
Ehehindernisse. Das Kirchenrecht entwickelte seit dem 4. Jh. eherechtliche Vorschriften, darunter einen Katalog von Ehehindernissen. Man unterschied aufschiebende Hindernisse (impedimenta impedientia) und trennende Hindernisse (impedimenta dirimentia). Erstere schlossen eine Verehelichung aus, ohne ...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Umstände, bei deren Vorliegen eine Ehe nicht geschlossen werden kann, darf oder soll, wegen fehlender Ehefähigkeit oder weil Eheverbote bestehen.
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https://www.wissen.de//lexikon/ehehindernisse
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