
ehafte (mhd, = Recht- und Gesetzmäßigkeit; v. mhd. ehaft = gesetzlich, gesetzmäßig, rechtsgültig; ehelich geboren). Ma. Rechtsbegriff für die gesetzl. Gewalt im Bereich der niederen Gerichtsbarkeit, besonders die Zwangs- und Bannrechte. Von 'http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/inde...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

ursprünglich im Mittelalter die volle niedere Gerichtsbarkeit, später die Zwangs- und Bannrechte.
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https://www.wissen.de//lexikon/ehafte
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