
Inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie inländische kirchliche juristische Personen des öffentlichen Rechts können die ihnen zugewendete Spenden an Zuwendungsempfänger weiter leiten. Dabei muss die Durchlaufstelle zuvor die tatsächliche Verf&...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083
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