
Von einer Durchgriffskondiktion spricht man, wenn im bereicherungsrechtlichen Dreiecksverhältnis nicht übers Eck abgewickelt wird, sondern direkt. Die Durchgriffskondiktion ist eine der Lösungen beim Doppelmangel im bereicherungsrechtlichen Dreiecksverhältnis. Für weiteres siehe dort. Beispiel: A bestellt bei B Waren, da C bei ihm noch Schulde...
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