
Duldung ist das Gewährenlassen (Dulden) der Handlungen oder Haltungen Anderer (s. a. Toleranz). == Duldung im Recht == Speziell in der Rechtswissenschaft wird von einer Duldung gesprochen, wenn das Verhalten eines Dritten oder ein Zustand zugelassen wird. === Duldung im Verwaltungsrecht === Im Verwaltungsrecht kann zuständigen Behörden Ermessen...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Duldung
[Aufenthaltsrecht] - Die Duldung ist nach der Definition des deutschen Aufenthaltsrechts eine "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung" von ausreisepflichtigen Ausländern, und stellt damit keinen Aufenthaltstitel dar und begründet daher keinen rechtmäßigen Aufenthalt. {§|60a|aufenthg_2004|juris} Aufenthaltsgesetz (A...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Duldung_(Aufenthaltsrecht)
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Duldung, plur. inus. das Dulden, in allen Bedeutungen des vorigen dulden. Besonders diejenigen Nachsicht, mit welcher man Fehler oder Meinungen an andern ungeahndet erträgt; die Toleranz. Die Duldung fremder Religionsverwandten, so fern es in vielen Ländern ein Gesetz ist, keiner andern...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_6_1_1206
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