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Druckzuschlag

Druckzuschlag Logo #42000 Druckzuschlag ist eine informelle Bezeichnung für das besondere Zurückbehaltungsrecht, das dem Besteller einer Werkleistung hinsichtlich der Vergütung des Unternehmers zusteht, wenn das Werk mangelhaft ist. Der Druckzuschlag ist geregelt in {§|641|bgb|juris} Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hat danach der Besteller einen Anspruch a...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Druckzuschlag

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Druckzuschlag Logo #42834Mit Druckzuschlag bezeichnet man die Erhöhung des Zurückbehaltungsrechts eines Bestellers wegen Werkmängeln auf den dreifachen Wert der für die Beseitigung notwendigen Kosten (§ 641 Abs. 3 BGB). Beispiel: A beauftragt die B mit dem Bau eines Hauses. Vor Abnahme stellen sich noch Mängel heraus, deren Beseitigung 5.000,- Euro kosten würde. Der...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/druckzuschlag.php
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