
Unter einem Drogenschrank wurde im 20. Jahrhundert im deutschen Recht eine Abgabestelle für Arzneimittel außerhalb von Apotheken verstanden. Einzelhändler konnten daraus Schmerzmittel und andere Arzneimittel zur Selbstmedikation abgeben, ohne dass sie eine pharmazeutische Ausbildung benötigten. Eine wohnortnahe Grundversorgung mit Arzneimittel...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Drogenschrank
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