
Lt. AGB darf eine Bank mit der Ausführung aller ihr übertragenen Geschäfte im eigenen Namen Dritte ganz oder teilw. beauftragen, wenn sie dies auch unter Abwägung der Interesse n des Bankkunde n für gerechtfertigt hält. Macht die Bank hiervon Gebrauch, beschrnkt sich ihre Verantwortlichkeit auf sorgfältige Auswahl und Unterweisung des von i....
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