
Als Dreimännerkollegium wird in der Fachliteratur das Kollegium aus Ministerpräsident, Landtagspräsident und Staatsratspräsident des Freistaats Preußen bezeichnet, das durch den Artikel 14 der Preußischen Verfassung vom 30. November 1920 vorgesehen wurde und einstimmig eine Landtagsauflösung beschließen konnte. Zu einer historischen Kurios...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Dreimännerkollegium
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