
Dotalgrundstück (Fundus dotalis), eine zur Mitgift (dos) gehörige unbewegliche Sache. In Ansehung eines solchen Grundstücks ist der Ehemann in seiner Veräußerungsbefugnis beschränkt, während er sonst die Dotalsachen ungehindert veräußern darf. Ein D. darf nach gemeinem Recht selbst mit Zustimmung der Ehefrau vom Ehemann weder verkauft, noc...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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