[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. eine gedoppelte Zunge habend, d. i. nicht bey einerley Rede bleibend, sich gern widersprechend. Daher die Doppelzüngigkeit. Logau hat auch das Hauptwort ein Doppelzüngler. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_6_0_827