Doppelspitze Bedeutung

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Doppelspitze

Doppelspitze Logo #42000 Mit Doppelspitze bezeichnet man in der norddeutschen Ratsverfassung die Ämter des (Ober-)bürgermeisters als ehrenamtlichen Repräsentanten der Gemeinde oder Stadt und des (Ober-)stadtdirektors als Verwaltungschef. Gleiches gilt bei Landkreisen für den Landrat und den Oberkreisdirektor. Die norddeutsche Ratsverfassung mit Doppelspitze bestand in...
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