
Von einem Doppelmangel spricht man im bereicherungsrechtlichen Dreiecksverhältnis, wenn sowohl das Deckungsverhältnis als auch das Valutaverhältnis unter einem Mangel leiden. Für die Möglichkeiten siehe unter Rückabwicklung im Dreieck.
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https://www.lexexakt.de/glossar/doppelmangel.php
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