
Die Dom(s)freiheit oder auch Domimmunität war im Mittelalter der unmittelbare Grund rund um den Sitz des Bischofs, des Doms mit seinem Domkapitel, dem der Domdechant vorstand. Dieser erstreckte sich zumeist nur wenige hundert Meter außerhalb der Gebäudegrenzen des Dombereichs und war in der Regel mit einer Ummauerung eingefasst (Domburg). Sie b...
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Domfreiheit, rechtshistorisch das von regulärer Gerichtsbarkeit freie, meist um die Domkirche gelegene städtische Gebiet; Träger der Gerichtsbarkeit war das mit Immunität ausgestattete Domstift.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Domfreiheit. Der Umgriff von Bischofskirchen (Domen) war aus der weltlichen Gerichtsbarkeit ausgenommen und unterstand der Gerichtsgewalt des Domstifts. Der Domklerus und die von ihm abhängigen Personen waren von weltlichen Abgaben befreit. (s. Immunität) Von 'http://u0028844496.user.hosting-agency...
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Domfreiheit , in den Städten, wo Domstifter sind, der zunächst der Domkirche gelegene Raum, welcher in frühern Zeiten unter der polizeilichen Aufsicht und Jurisdiktion des Domstifts stand.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Gebiet in der Umgebung des Doms, das im Mittelalter von der weltlichen Gerichtsbarkeit befreit war und der geistlichen Gerichtsbarkeit des Domstifts unterstand.
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https://www.wissen.de//lexikon/domfreiheit
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