
Besondere Verwaltungsgerichte zur Ahndung dienstlicher Vergehen von Beamten, Wehrpflichtigen und Richtern. Disziplinargerichte sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Disziplinargerichte urteilen im Bereich des Disziplinarrechts. Das Disziplinarrecht ist ein Sonderrecht mit strafäh...
Gefunden auf
https://www.anwalt24.de/lexikon

spezielle Kammern der Verwaltungsgerichte zur Ausübung der Disziplinar- (Dienststraf-)gerichtsbarkeit wegen dienstlicher Verfehlungen von Beamten; bei den Oberverwaltungsgerichten entscheiden Senate für Disziplinarsachen; letzte Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht. Für Richter bestehen Dienstgerichte, für Soldaten Wehrdienstgerichte.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/disziplinargerichte
Keine exakte Übereinkunft gefunden.