
entscheidende, in erster Instanz die Disziplinarkammer für die Schutzgebiete, in zweiter Instanz der Disziplinarhof für die Schutzgebiete. Sitz der Diszplinarkammer ist Potsdam, Sitz des Disziplinarhofs Berlin (AusfBest. zum KolBG. vom 8. Juni 1910, RGBl. S. 1091 § 5, auch wegen der GeschO.). Die ...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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