
Dispositionsfonds , Gelder, deren Verwendung in das freie Ermessen des Staatsoberhauptes beziehungsweise der Verwaltung, besonders der Ministerien, gestellt ist.
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Etatsansätze, die nach dem Haushaltsplan der Verwaltung zur freien Verfügung überwiesen werden. Sie führen in den Etats eine allgemeine, die Zweckbestimmung nicht bestimmt angebende Bezeichnung. D. sind grundsätzlich nicht überschreitbar, auch dürfen Ausgaben, für die ein Ansatz im Etat ausgebrach...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

im Staatshaushalt diejenigen Posten, deren Verwendung dem freien Ermessen der Verwaltung, besonders der Minister, anheim gestellt ist.
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https://www.wissen.de//lexikon/dispositionsfonds
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