
Bezeichnet im Bereich der Lebensversicherung denjenigen Teil des Überschusses, der nicht zurückgestellt, sondern direkt im Geschäftsjahr den einzelnen Versicherungsverträgen gutgeschrieben wird. Unabhängig von der branchenüblichen Zinsdirektgutschrift gewährt die WGV-Schwäbische Lebensversicherung A
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Der von den Lebensversicherungsunternehmen erwirtschaftete Überschuss wird der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zugeführt, aus der die Überschussanteile der einzelnen Versicherungsnehmer gespeist werden. Dieses Verfahren wurde durch die sogenannte Direktgutschrift verbessert. Ein Teil des Überschusses wird den Versicherten nun u...
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Begriff aus der Überschußbeteiligung für Lebensversicherungen. Der direkt gutgeschriebene Betrag wird auf die laufende Überschußbeteiligung angerechnet.
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