Dingpflichtig Bedeutung

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Dingpflichtig

Dingpflichtig Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] (nicht gebräuchlich) adj. et adv. einem Dinge oder Untergerichte unterworfen, in einigen Gegenden, z. B. im Schlesischen S. Ding und Dingstellig.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_6_0_679
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