
Ein Dinghof (mhd. dinc-hof) ist ein größerer herrschaftlicher Gutsbetrieb, auch Herrschaftshof genannt. Er wurde meist von einem Vogt verwaltet und besaß die niedere Gerichtsbarkeit; auf ihm wurden die jährlichen Gerichte abgehalten und die fälligen Abgaben eingezogen. Die Einrichtung erfolgte meist durch Klöster, die damit ihre verstreuten ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Dinghof
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Dinghof,
(nicht gebräuchlich) des -es, plur. die -höfe. 1) Ein Ort, wo der Gerichtsherr den Landleuten das Recht spricht, an einigen Orten; von Ding, das Gericht Daher der Dinghofsherr, der Besitzer eines solchen Gerichtes; der Dinghofsmann, dessen Beysitzer, welche in Schleßwig...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_6_0_672

Dinghof (mhd. dinc-hof). Größerer herrschaftlicher Gutsbetrieb, meist von einem Vogt verwaltet, auf dem die jährlichen Gerichte abgehalten und die fälligen Abgaben eingezogen wurden. Von 'http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Dinghof'
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