[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Dinggräf, (nicht gebräuchlich) des -en, plur. die -en, in den obigen Gegenden, der Vorsteher, oder Richter in einem Dinggerichte, der an andern Orten auch ein Bauermeister heißt. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_6_0_671