
Die dilatorische Einrede (dilatio (lat.) = Aufschub, Verzögerung) ist ein Rechtsbegriff aus dem Zivilrecht. Sie ist eine rechtshemmende Einwendung des Schuldners gegen einen Anspruch des Gläubigers. Durch die Erhebung der Einwendung wird die Durchsetzung des Gläubigeranspruchs solange gehemmt, wie die Voraussetzungen für die dilatorische Einwe...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Dilatorische_Einrede
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