Differenzhaftung Bedeutung

Suchen

Differenzhaftung

Differenzhaftung Logo #42834Mit Differenzhaftung wird die in § 9 GmbhG angeordnete Haftung des Gesellschafters auf die Differenz zwischen Wert seiner Sacheinlage und der zu erbringenden Stammeinlage bezeichnet. Die Gesellschaft hat ab Eintragung 10 Jahre Zeit, diese Ansprüche geltend zu machen. Beispiel: A, B und C gründen eine GmbH. Sie vereinbaren eine Stammeinlage von j...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/differenzhaftung.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.