
im bürgerlichen Recht Gruppe von dinglichen Rechten an einem fremden Grundstück, und zwar Grunddienstbarkeiten (Prädialservituten), die das Benutzungsrecht des Eigentümers zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks einschränken, und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (Personalservituten), die dieses Recht zugunst.....
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