[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Gegenversicherung, plur. die -en. 1) Eine Versicherung, welche einer andern entgegen gesetzet ist. 2) Eine Versicherung, welche wegen und in Betrachtung einer vorher gegangenen Handlung gegeben wird; Reversales. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_0_820