
Gesetzlich ist der jährliche Reingewinn der Bundesbank in folgender Reihenfolge zu verteilen: 20%, jedoch mind. 250 Mio. Euro, sind einer gesetzlichen Rücklage, soweit sie den Betrag von 2,5 Mrd. Euro unterschreitet, bis zu ihrer Auffüllung zuzuführen (ist inzwischen erfolgt); der Restbetrag ist an den Bund abzuführen (d.h. heute, dass der g.....
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