[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Deichacht, plur. die -en, S. Acht, in den Marschländern, 1) die zur Aufsicht über einen Deich gehörigen Personen und deren Gericht. Die Deichacht zusammen fordern. 2) Deren Verordnungen. 3) Die öffentlich gemachte und bestätigte Beschreibung eines Deiches; das Deichbuch. 4) Der Anthe...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_6_0_327

= in verschiedenen gebieten der Nordseeküste gebräuchlich für Deichverband. Das Wort 'Acht' bedeutet Gericht, Gerichtsversammlung. Vorsteher einer Deichacht ist der ' Deichrichter'.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42025
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