
De-minimis-Beihilfe ist ein Begriff aus dem Subventionsrecht der Europäischen Union. Beihilfen beziehungsweise Subventionen eines EU-Mitgliedstaates an ein Unternehmen bedürfen der Genehmigung durch die Europäische Kommission, wenn sie sich wettbewerbsverzerrend auswirken können. Nach der Mitteilung der Kommission vom 6. März 1996 gelten als ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/De-minimis-Beihilfe

De-minimis Beihilfe ist ein Begriff aus dem Subventionsrecht der EU. Beihilfe steht synon. für eine Förderung zu einem bestimmten Zweck. `De-minimis†œ sagt aus, dass diese Förderung so gering ist, dass sie den Wettbewerb innerhalb des gemeinsamen EU Marktes nicht beeinflusst. De-minimis Beihilfe ist demzufolge eine Beihilfe, die ein EU Mitgli...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

De-minimis Beihilfe ist ein Begriff aus dem Subventionsrecht der EU. Beihilfe steht synon. für eine Förderung zu einem bestimmten Zweck. `De-minimis†œ sagt aus, dass diese Förderung so gering ist, dass sie den Wettbewerb innerhalb des gemeinsamen EU Marktes nicht beeinflusst. De-minimis Beihilfe ist demzufolge eine Beihilfe, die ein EU Mitgli...
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