[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Darlage, plur. die -n, eine Sache, welche dargeleget wird, besonders aber Geld zu bezeichnen, welches bezahlet wird. In den Gerichten wird die Bezahlung der aufgelaufenen Unkosten, und in dem Bergbaue die Zubuße, zuweilen die Darlage genannt.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_6_0_158
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