
Als Danckelmansches Siebengestirn (auch Danckelmannsches oder Danckelmannisches Siebengestirn) wurden schon zu Lebzeiten sieben Brüder der Familie Danckelman bezeichnet, die allesamt Juristen waren, hohe Staatsämter bekleideten, 1689 gemeinsam in den Reichsadelsstand und 1695 von Kaiser Leopold I. in den Reichsfreiherrenstand erhoben wurden. Ihr...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Danckelmansches_Siebengestirn
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