
Die DEÜV (DatenErfassungs- und 'übermittlungsverordnung) regelt (gemäß Artikel 1 der Verordnung zur Neuregelung des Meldeverfahrens in der Sozialversicherung) die `Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung', lautet die offizielle Formulierung. Konkret betrifft dies für Unternehmen die Übermittlung der monat...
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