
In der Richtlinie zur Definition schwerwiegender chronischer Krankheiten gem. §62 SGB V des Gemeinsamen Bundesausschusses ist definiert, wer als schwerwiegend chronisch krank gilt und daher nur maximal ein Prozent seines Bruttoeinkommens für Zuzahlungen aufwenden muss. Die Krankenkasse erstellt für...
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