[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Überhaupt verschneiden, eines oder mehrere seiner Theile durch den Schnitt berauben; in welcher allgemeinen Bedeutung dieses Wort nur noch zuweilen figürlich gebraucht wird. Ein Buch castriren, es verstümmeln, Theile und Stellen aus demselben weglassen. 2) Besonders, ein...
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