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Börsensteuer

Börsensteuer Logo #42000 Börsensteuer nennt man die auf den Umsatz börsengängiger Wertpapiere gelegte Verkehrssteuer, welche entweder bei der Ausgabe in Prozenten vom Nennwert als Ausgabesteuer oder von den mit diesen Papieren verbundenen Geschäften als Abschlusssteuer erhoben wird; eine solche Stempelsteuer erhob das Deutsche Reich durch das Gesetz vom 1. Juli 1881
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Börsensteuer

Börsensteuer

Börsensteuer Logo #42295Börsensteuer nennt man die auf den Umsatz börsengängiger Wertpapiere gelegte Verkehrssteuer, welche teils bei der Ausgabe solcher Papiere und zwar dann meist in Prozenten vom Nennwert, teils von jedem weitern an diese Papiere sich anknüpfenden Geschäft und zwar hier in der Regel in festen, seltener in abgestuften Sätzen erhoben wird. Als Erhe...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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