[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Burgfriede, des -ns, plur. die -n, 1) Eine Art Befriedigung oder Befestigung ohne Mauern nur mit Wall und Graben. 2) Eine Burg zum Frieden, d i. zur Sicherheit gewisser Geschlechter und Gegenden. 3) Eine befreyete Gegend umeine Burg, um welche der öffentliche Friede nicht gestöret werde...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_4_4625

Burgfriede, im Mittelalter ursprünglich das dauerhafte Friedensgebot, das innerhalb der Stadt oder Burg galt und Fehden zwischen den Bürgern verhindern sollte; im übertragenen Sinn heute in Ausnahmesituationen wie Krieg oder Notstand der Verzicht gesellschaftlicher Gruppen und politischer Parteien auf ideologische oder parteipolitische Auseinand...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

Burgfriede, Geschichte: im Mittelalter der erhöhte rechtliche Schutz ummauerter Plätze (Burg, Stadt), in deren Bereich (Burgbann) die Fehde ausgeschlossen war.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Burgfriede, Politik: politisches Schlagwort für die verabredete Einstellung parteipolitischer Auseinandersetzungen in nationalen Ausnahmesituationen; z. B. 1914† †™17 zwischen den Fraktionen des Deutschen Reichstags.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Burgfriede , eine Verabredung unter adligen Stammverwandten, wodurch ein Bezirk um die Burg herum bestimmt wurde, der als zu ihr gehörig angesehen werden und wie diese selbst gemeinschaftlich bleiben sollte; dann auch ein solcher Bezirk selbst; auch der besondere rechtliche Schutz, unter welchem sich dieser Bezirk, ebenso wie die Burg selbst, befa...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.