
Das deutsche Bundesgesetz zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger regelt Rückerstattungsansprüche für Vermögenswerte aus dem Vermögen des Deutschen Reichs und von NS-Organisationen. Rückerstattungsansprüche können gemäß § 2a Abs. 1 des Gesetzes bestehen, ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrückerstattungsgesetz
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