
Bundesaufsicht, allgemein die in einem Bundesstaat von der Zentralgewalt institutionalisierte Kontrolle der Bundesländer. In der Bundesrepublik Deutschland übt die Bundesregierung nach Art. 84 GG (Grundgesetz) die Aufsicht darüber aus, dass die Länder die Bundesgesetze gemäß dem geltenden Recht ausführen. Sie kann zum Zweck der Überprüfu.....
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Bundesaufsicht, in Staaten mit föderalem Aufbau die Befugnis des Bundes, die Ausführung der Bundesgesetze durch die Gliedstaaten zu beaufsichtigen; in Deutschland ist dies die Pflicht der Bundesregierung (Artikel 84, 85 Grundgesetz). Führen die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, ...
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