[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Buchschuld, plur. die -en, in den Rechten und im Handlungswesen, eine Schuld, worüber man keine andere Sicherheit hat, als daß sie in den Rechnungs- oder Handlungsbuche aufgezeichnet ist, im Gegensatze derjenigen Schulden, worüber man Wechsel, Handschriften u.s.f. hat. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_4_4451