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Bruttoprinzip

Bruttoprinzip Logo #42000 Inhaltlich bedeutet das Bruttoprinzip, dass Einnahmen und Ausgaben in voller Höhe und getrennt voneinander zu veranschlagen sind. Das heißt, dass zu erwartende Einnahmen nicht mit den beabsichtigten Ausgaben des gleichen Verwendungszwecks verrechnet werden dürfen (Verrechnungsverbot oder auch Saldierungsverbot). Das Bruttoprinzip findet seine A...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Bruttoprinzip

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Bruttoprinzip Logo #40044Der Grundsatz, demzufolge beim Werbefernsehen zwischengeschaltete Werbeblöcke auf die Gesamtlänge eines Fernseh- oder Spielfilms angerechnet werden. Danach erfolgt die Festlegung der Sendezeit unter Einschluss von Trailern, Programmansagen und Werbeeinblendungen.Endgültig wurde durch die vierte Rundfunkstaatsvertragsnovelle, die am 1. April 2000...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40044

Bruttoprinzip

Bruttoprinzip Logo #42134Brụttoprinzip, im Haushaltsplan die getrennte Veranschlagung von Einnahmen und Ausgaben in voller Höhe.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Bruttoprinzip Logo #42185Das Bruttoprinzip (auch: Bruttoveranschlagungsprinzip) ist ein Haushaltsgrundsatz der Kameralistik, der besagt, dass alle Einnahmen und Ausgaben in voller Höhe und getrennt voneinander auszuweisen sind. Es besteht also ein Saldierungsverbot.
Gefunden auf https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon.html

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Bruttoprinzip Logo #42145s. Einnahmen der Schutzgebiete 2.
Gefunden auf https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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