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Bruttokaltmiete

Bruttokaltmiete Logo #42735Die Bruttokaltmiete ist die Kaltmiete zuzüglich der 'kalten' Betriebskosten iSv Anlage 3 zu § 27 II. Berechnungsverordnung. Sie wird auch als Teilinklusivmiete bezeichnet. Ist eine Bruttokaltmiete vereinbart, so wird über die kalten Betriebskosten nicht abgerechnet. Über die Kosten für Heizung und Warmwasser ist dagegen gesondert abzurechnen.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/lokal/42735

Bruttokaltmiete

Bruttokaltmiete Logo #40051 Siehe auch / Siehe: Bruttomiete
Gefunden auf https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

Bruttokaltmiete

Bruttokaltmiete Logo #40086Bruttokaltmiete = Nettokaltmiete + Betriebskosten (31.10.03)
Gefunden auf https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Bruttokaltmiete

Bruttokaltmiete Logo #40086Bruttokaltmiete ist der Mietzins, bei dem zwar die Betriebskosten, nicht aber die Heizkosten enthalten sind.
Gefunden auf https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
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