Die Bruttokaltmiete ist die Kaltmiete zuzüglich der 'kalten' Betriebskosten iSv Anlage 3 zu § 27 II. Berechnungsverordnung. Sie wird auch als Teilinklusivmiete bezeichnet. Ist eine Bruttokaltmiete vereinbart, so wird über die kalten Betriebskosten nicht abgerechnet. Über die Kosten für Heizung und Warmwasser ist dagegen gesondert abzurechnen. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/lokal/42735