
Das Brillengestell ist als Sehhilfe ein Hilfsmittel im Sinne von § 33 Abs. 1 SGB V. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Zuschuß der Krankenkassen für ein Brillengestell iHv 20,00 DM seit dem 01.07.1997 weggefallen. Die Kosten des Brillengestelles hat seitdem der gesetzlich Versic...
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