
Ein Bottom-Down-Schein gehört zu den exotischen Optionscheinen. In den Bedingungen ist ein Schwellenwert (Bottom) vereinbart. Bleibt der Bezugskurs während der gesamten Laufzeit (europäische Ausübung) unterhalb dieses Schwellenwertes, so erhält der Besitzer des Optionsscheins eine festgelegte Rückzahlung. Steigt ...
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https://boersenlexikon.faz.net/bottom-d.htm

In den Bedingungen des Optionsscheins ist ein Schwellenwert vereinbart. Diesen bezeichnet man auch als
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