[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Blattweiser, des -s, plur. ut nom. sing. oder der Blattzeiger, bey einigen zwey ungewöhnliche Benennungen eines Registers, oder Verzeichnisses des Inhaltes, mit Nachweisung der Blattseite.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_2_2914

An den Rändern der Blätter angebrachte Stücke aus Papier, Pergament oder Leder, die bestimmte Kapitel und Abschnitte eines Werkes markieren und so deren Auffinden erleichtern. Ein Blattweiser sowie die Darstellung eines solchen finden sich z. B. auf fol. 47v des Cpg 20.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40058
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