
Mit Bilanzierungsfähigkeit wird im Bilanzrecht die Eigenschaft bezeichnet, als Position in einer Bilanz aufgeführt (fachsprachlich angesetzt) zu werden. Für die Eignungsprüfung zur Position als Aktiva oder Passiva wird zwischen abstrakter Bilanzierungsfähigkeit und konkreter Bilanzierungsfähigkeit unterschieden. Erst wenn die abstrakte Bilan...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bilanzierungsfähigkeit

Ein Sachverhalt gilt als bilanzierungsfähig, wenn er dazu geeignet ist, als Aktiv- bzw. Passivposten in die Bilanz aufgenommen zu werden.
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https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon.html
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