
Im weiteren Sinne ist das Bilanzdelikt eine strafbare Handlung im Zusammenhang mit der Erstellung von Jahresabschlüssen. Im engeren Sinne sind mit einem Bilanzdelikt nur die Verfehlungen bei der Aufstellung, Feststellung oder Veröffentlichung des Jahresabschlusses gemeint, die die Unternehmensleitung (einschließlich Aufsichtsrat) bz...
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