
Bewertungsvereinfachungsverfahren sind für Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens zulässig, sofern das angewandte Verfahren den Grundsätzen ordnungsmäßiger öffentlicher Buchführung (GoöB) entspricht. Mögliche Bewertungsvereinfachungsver...
Gefunden auf
https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.