
Bewerbungskosten sind Ausgaben, die einem Bewerber bei der Suche nach einem Arbeitsplatz entstehen. == Steuerrecht == Die Kosten für aufgegebene Stellenanzeigen, Bewerbermappen, Lichtbilder, Kopien von Unterlagen oder die Gebühren zur Beglaubigung von Zeugnissen, Briefporto, polizeiliches Führungszeugnis, Bescheinigungen, Literatur und Kurse f
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bewerbungskosten

Werden Bewerbungskosten nicht erstattet, können sie als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit berücksichtigt werden. Hat der Steuerpflichtige im Jahr der Veranlagung keine Einkünfte erzielt und entstehen durch den Ansatz dieser Werbungskosten nega...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083
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