
Als Beweiseinrede bezeichnet das Vorbringen einer Partei, dass sich gegen das Ergebnis einer Beweisaufnahme richtet. Bei den Beweiseinreden unterscheidet man zwischen echten und unechten Beweiseinreden. Echte Beweiseinreden sind neue Tatsachen zur Beweiswürdigung, unechte nur Beweiswürdigung ohne neuen Tatsachenvortrag. Über die Tatsachen der ec...
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