
Zahlt der Arbeitgeber eine Vergütung für die Teilnahme an einer Betriebsversammlung (nach § 44 Betriebsverfassungsgesetz), so entsteht steuerpflichtiger Arbeitslohn. Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehört auch der Fahrtkostenersatz des Arbeitgebers.
siehe hierzu auch:...Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42083
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