Die Betriebs- und Geschäftsausstattung, kurz BGA, ist ein Teil des Anlagevermögens. Unter der BGA werden Wirtschaftsgüter erfasst, die dem Betrieb länger als ein Jahr dienen. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung soll das Unternehmen in einen betriebsbereiten Zustand versetzen und halten. Der Werteverlust der BGAÂ wird durch Abschreibung e... Gefunden auf https://www.betriebsausgabe.de/betriebsausstattung-193.html